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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der inscribe GmbH, Buggenacher 15, 6043 Adligenswil (nachfolgend «inscribe») gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen den AGB vor.

Leistungsumfang

inscribe erbringt drei Haupt-Dienstleistungen:

  • Automatisierung (Managed Service): Aufbau und Betrieb von AI-Automations-Arbeitsabläufen für wiederkehrende Büroarbeit.
  • AI-Schulung: In-House-Workshops, Online-Kohorten, 1:1-Coaching.
  • Massanfertigung: Custom-Workflows und interne Werkzeuge, ausschliesslich nach AI-Audit oder im bestehenden Mandat.

Der genaue Leistungsumfang wird pro Mandat in einem separaten Dokument festgehalten.

Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder per E-Mail bestätigter Auftragsbestätigung zustande. Angebote sind freibleibend, bis beide Seiten bestätigt haben. inscribe behält sich das Recht vor, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Automatisierung: 25 Prozent der vorab vereinbarten monatlichen Zeitersparnis. Der Zeit-Anker (Stunden und Stundenwert) wird im Erstgespräch festgelegt und schriftlich bestätigt. Keine Einrichtungsgebühr.

AI-Schulung: Pauschal pro Format. Konditionen werden im Erstgespräch festgelegt und schriftlich bestätigt.

Massanfertigung: Sprint-basiert. Scope und Preis werden vor Sprint-Start schriftlich fixiert. Zugang ausschliesslich über AI-Audit oder bestehendes Mandat.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer. Zahlungsfrist 14 Tage netto. Zahlungsverzug führt zu einem Verzugszins nach OR.

Laufzeit und Kündigung

Automatisierungs-Mandate: Monatlich kündbar ab Tag 1. Kündigung per E-Mail genügt. Keine Mindestlaufzeit. Keine Begründung nötig. Das laufende Monats-Honorar wird für den vollen laufenden Monat geschuldet, danach enden alle Verpflichtungen auf beiden Seiten.

Schulungen und Sprints: Projektbezogen, keine wiederkehrende Kündigung. Bei vereinbarten Terminen gelten die mandatsbezogenen Rücktrittsregelungen.

Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde stellt in angemessener Frist die für die Leistungserbringung nötigen Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen bereit. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern Fristen und berechtigen inscribe zu einer sachgerechten Anpassung des Zeitplans.

Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für jedes Mandat wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen. Details zur Datenverarbeitung und den eingesetzten Auftragsverarbeitern finden sich in der Datenschutzerklärung und im mandatsspezifischen AVV.

Human-in-the-Loop

inscribe setzt in allen Automationen Freigabe-Stufen ein. Externe Kommunikation (E-Mail, Offerte, Brief) wird grundsätzlich als Entwurf vorbereitet und benötigt die Freigabe durch den Kunden oder eine vom Kunden benannte Person. inscribe haftet nicht für Inhalte, die vom Kunden freigegeben wurden.

Gewährleistung und Haftung

inscribe erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines Fachmanns. Bei Mängeln wird inscribe in angemessener Frist nachbessern. Eine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder für die Fehlerfreiheit von AI-Modell-Ausgaben wird nicht übernommen.

Die Haftung von inscribe beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf den Betrag des Mandatshonorars der letzten zwölf Monate. Für leichte Fahrlässigkeit, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust wird keine Haftung übernommen, soweit diese Beschränkung gesetzlich zulässig ist.

Urheber- und Nutzungsrechte

Vom Kunden bereitgestellte Daten und Inhalte bleiben im Eigentum des Kunden. Die im Mandat entstehenden Arbeitsabläufe, Prompts und Konfigurationen werden dem Kunden zur internen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die Weitergabe an Dritte oder die Weiterveräusserung bedarf der schriftlichen Zustimmung von inscribe.

Geheimhaltung

Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten nicht-öffentlichen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende des Mandates hinaus. Für Heilberufe und Kanzleien gilt zusätzlich die gesetzliche Berufsgeheimnis-Klausel nach Art. 321 StGB.

Exit und Daten-Übergabe

Bei Mandatsende erhält der Kunde auf Wunsch einen vollständigen Export seiner Daten in einem gängigen Format sowie eine Übergabe-Dokumentation der laufenden Arbeitsabläufe.

Änderungen

inscribe kann diese AGB anpassen. Änderungen werden bestehenden Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Kunden ein ausserordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum zu.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Luzern, Schweiz, soweit nicht zwingende Zuständigkeitsvorschriften entgegenstehen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

inscribe GmbH

AI-Automation für Schweizer KMU.

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